Vor etwa fünf Jahren gründeten wir, der Musikverein Harmonie Frechenrieden e.V. unseren Festausschuss und planten das Bezirksmusikfest 2020. Das Festprogramm stand, die Umzugsstrecke war fix und das Dorf war motiviert zu feiern – bis wir aufgrund von Corona das BMF 2020 schweren Herzens absagen mussten.

Wir sind hoch motiviert und freuen uns, Gastgeber des 59. Bezirkmusikfestes im Bezirk 6 – Memmingen des Allgäu-Schwäbischen Musikbundes sein zu dürfen. 

Ganz unter dem Motto: „Frech mit Holz und Blech – Jetzt erst recht!“ werden wir das Bezirksmusikfest 2025 in Frechenrieden ausrichten. 

Unsere Festschrift

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Gerne feiern wir mit jung und alt, und das am liebsten so lange wie möglich!  Allerdings müssen wir hierbei das Jugendschutzgesetz beachten! Damit du bestens vorbereitet bist, gibt es hier für alle Gäste die unter 18 Jahre sind eine kurze Zusammenfassung.

Alkohol

Ausgehzeiten

Muttizettel

PartyPass

Unter 16 Jahren:
➔ Kein Alkohol, auch kein Bier oder Wein.

Ab 16 Jahren:
➔ Bier, Wein und Sekt sind erlaubt – harte Sachen (z.B. Schnaps und Cocktails) bleiben tabu!

Ab 18 Jahren:
➔ Alles erlaubt. Cheers! 🍻

Unter 16 Jahren:
➔ Einlass nur mit Eltern erlaubt. 

Ab 16 Jahren:
➔ Bis 24 Uhr feiern ist erlaubt.

Länger bleiben?
➔ Nur mit einer erziehungsbeauftragten Person (siehe „Muttizettel“ ).

Du willst länger bleiben oder brauchst eine Aufsichtsperson? Kein Problem! Deine Eltern können jemandem die Aufsicht offiziell übertragen. Dafür brauchst du den sogenannten Muttizettel.

Hier gibt’s die Vorlage:
👉 Muttizettel Unterallgäu (PDF)

Wichtig:

Der Muttizettel muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

Sowohl du als auch die Begleitperson brauchen einen gültigen Ausweis. Die Begleitperson muss mind. 18 Jahre sein und darf höchstens eine Person U18 beaufsichtigen!!!

Zusätzlich empfehlen wir dir den PartyPass

Hier kannst du ihn direkt runterladen:
👉 PartyPass Unterallgäu (PDF)

Hinweis:

Den PartyPass bringst du ausgefüllt mit auf die Party.

Der PartyPass ersetzt nicht den Personalausweis. Bei der Einlasskontrolle müssen beide Dokumente vorgezeigt werden. Nicht abgeholte PartyPässe werden im Unterallgäu an das Landratsamt weitergeleitet.

SAVE THE DATE: 15.-18.05.2025

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